Eine gute Energieraumplanung ist Voraussetzung für einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern - speziell am Land.
Um die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen ist ein Ausstieg aus den fossilen Energieträgern – soweit möglich – unumgänglich. In der Raum- und Warmwasserwärmebereitstellung sind in kleinen Gemeinden, mit einem überwiegenden Anteil an Einfamilienhäusern, noch immer Öl- und Gasheizungen sehr präsent. Um den Umstieg auf andere Wärmebereitstellungssysteme zu ermöglichen sind Alternativen in Form von Wärmepumpen, Fernwärme oder Pelletsheizungen zu ermöglichen. D.h., dass rechtzeitig Fernwärme neu gebaut werden muss – so schon vorhanden müsste „nur“ eine Leistungserhöhung umgesetzt werden – und oder die Leistung der elektrischen Leitungen zu erhöhen ist um eben die Wärmepumpen in einer hohen Anzahl anschließen zu können.
Eine solide Wärmeraumplanung – oder noch besser Energieraumplanung - auf der Ebene von kleinen Gemeinden scheint unabdingbar zu sein. Wie könnte so eine Wärmeraumplanung kosteneffizient durchgeführt werden und wer könnte dabei die Protagonisten-Rolle übernehmen – dies insbesondere vor dem Hintergrund von notwendigen Gasnetzsstilllegungen bzw. Demontage von Öl- und Erdgasheizungen einerseits und Ausbau/Verstärkung von elektrischen Leitungen und Fernwärmesystemen andererseits. Die Idee, dass diese Wärmeraumplanung vom Erdgasnetzbetreiber übernommen werden sollte stößt auf mehrere – fast unüberwindbare Hürden. Wie gesagt, die Alternativmöglichkeiten müssen zeitgerecht – also vor dem Wechsel auf Fernwärme oder Wärmepumpe - vorhanden sein. Da der Gasnetzbetreiber nicht die Kompetenz hat dem Stromnetzbetreiber oder dem Fernwärmebetreiber vorzuschreiben, wann der jeweilige Strom- oder Fernwärmebetreiber die Alternativmöglichkeit geschaffen haben muss – zumal er damit indirekt in gewinnrelevante Geschäfte derselben eingreifen würde (Stichwort „Verantwortung der Geschäftsführung“), kann sich der Gasnetzbetreiber bestenfalls den Gasnetzstilllegungsplan von der Behörde absegnen lassen. Im Anschluss müsste die zuständige Behörde dann prüfen ob die Alternativen rechtzeitig zur Verfügung stehen können und in weiterer Folge die Strom- bzw. Fernwärmenetzbetreiber zur Herstellung der Infrastruktur verpflichten.
Dieser Arbeitsablauf zieht mindestens eine Verdoppelung des Arbeitsaufwandes nach sich. Die Idee den Erdgasnetzbetreiber durch das Setzen von Anreizen zu einer kosteneffizienten Gasnetzstilllegung zu motivieren scheint auch schwer umsetzbar zu sein da der Gasnetzbetreiber schwerlich gegen seine eigenen Interessen ankämpfen wird. Die Festlegung von Wirtschaftlichkeitskriterien für die Stilllegung von Erdgasnetzen könnte zu folgender Situation führen da – wie bereits erwähnt - Alternativen bzw. die Möglichkeit zu einer Alternativlösung zeitgerecht vorhanden sein müssen:
- bei einem Umstieg auf Fernwärme würden 2 Systeme relativ lang nicht gut ausgenutzt und in parallel betrieben werden müssen. Die Auslastung im Fernwärmenetz würde langsam steigen während die Auslastung der Erdgasleitungen langsam sinken würde. Dies mit der Konsequenz, dass in beiden Systemen eine geringere als die mögliche Anzahl der Kostenträger über einen langen Zeitraum vorhanden wäre somit die spezifischen Energietransportkosten in beiden Systemen hoch bleiben würden. Im Erdgasnetz würden die spezifischen Transportkosten langsamer als möglich steigen im Fernwärmenetz dagegen langsamer als möglich sinken;
- das beschrieben Auslastungsproblem würde auch bei der Verlegung von elektrischen Leitungen - entweder für die Installation von Wärmepumpen - so möglich - oder für den Anschluss von Elektroheizungen, auftreten.
Was tun? Hier dräng sich fast der Vergleich mit der Implementierung von mit Hackschnitzeln befeuerten Fernwärmeanlagen in kleinen Dörfern auf. Um die durch Öl- und Gasheizungen bewirkten negativen Auswirkungen auf das Klima zu minimieren und gleichzeitig die Region zu fördern (Restholzverwertung und Schaffung von Arbeitsplätzen etc.) wurden holzbefeuerte Fernwärmesystem implementiert. Meistens basierte diese Initiative auf personenbezogenen Klimaschutzgründen, handfesten wirtschaftlichen Interessen von Waldeigentümern bzw. Komfortgründen.
Im Anfangsstadium wurde innerhalb einer kleinen Gruppe die Idee, meisten mit Einbindung der Gemeindevertretung – soweit möglich – ausgearbeitet und in sehr groben Zügen die Investitionshöhe und die daraus abgeleiteten spezifischen Wärmekosten geschätzt. Danach wurden Informationsveranstaltung, bei denen die Gemeindevertretung eine wichtige Rolle übernahmen, durchgeführt und es wurden individuell Haushalte zu dem intendierten Umstieg auf Fernwärme befragt. Bei entsprechendem Interesse wurde das Projekt intensiv vorangetrieben und meistens auch realisiert. In Analogie zu dem beschriebenen „Fernwärmerealisierungsprozedere“ könnte man bei dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Wärmebereitstellung vorgehen. Die Gemeinde bzw. deren Vertreter wissen am besten welche Ortsteile durch Fernwärme, Wärmepumpen oder Pelletsheizungen versorgt werden könnten. Durch Kenntnis der „Stimmung“ unter den Nachbarn könnten – beispielsweise - Lärmbelästigungsprobleme am ehesten in den Griff bekommen werden. Im Idealfall könnten Einkaufsgemeinschaften organisiert werden um das Equipment, beispielsweise Wärmepumpen – und die Installation desselben günstig erstehen zu können.
Die Resultate dieser Wärmeraumplanung müssten mit dem Gasnetzbetreiber verbindlich abgestimmt und von der relevanten Behörde genehmigt werden. Die im Zuge des Planungsprozesses anfallenden Kosten (Kosten für die Informationsveranstaltung, Reisekosten der Protagonisten etc.) könnten im Rahmen von - beispielsweise - Dorfentwicklungsprogrammen abgedeckt werden. Doch zuallererst sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen im Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Mietrechtgesetz zu schaffen. Wäre dieser Weg gangbar?