Diese Seite verwendet Cookies um die Nutzererfahrung zu ermöglichen und zu verbessern. Details dazu und zum Datenschutz finden Sie hier

Glossar
Anzulegender Wert

Der anzulegende Wert (auch als "Vergütung" bekannt) ist ein zentraler Begriff im österreichischen Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Er definiert den Preis, zu dem erneuerbare Energien ins Netz eingespeist werden.

16.10.2024

Der Begriff "anzulegender Wert" bezieht sich auf den Preis, den Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz erhalten. In Österreich ist dieser Wert ein wesentlicher Bestandteil der Förderung erneuerbarer Energien und wird durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energien zu erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen.

Der anzulegende Wert wird für verschiedene Technologien wie Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft festgelegt. Er soll sicherstellen, dass die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine angemessene Vergütung für ihre Investitionen erhalten. Dieser Wert wird in der Regel für einen festgelegten Zeitraum garantiert, was den Betreibern eine wirtschaftliche Planungsgrundlage bietet.

Ein wichtiger Aspekt des anzulegenden Wertes ist, dass er in der Regel höher ist als der Marktpreis für Strom, um die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. In Österreich wird der Wert regelmäßig überprüft und an die Marktbedingungen angepasst. Dies sorgt dafür, dass die Förderungen wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig die Kosten für die Verbraucher nicht übermäßig steigen.

Auf europäischer Ebene ist der anzulegende Wert ebenfalls relevant, da die EU Länder dazu ermutigt, ihre Energiemärkte zu liberalisieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Der österreichische Ansatz, den anzulegenden Wert im Rahmen von Ausschreibungen festzulegen, hat sich als erfolgreich erwiesen. Durch diese Wettbewerbsmechanismen können niedrigere Kosten für die Verbraucher erzielt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden.

In Österreich wird der anzulegende Wert häufig in Zusammenhang mit der Energiewende diskutiert. Um die Klimaziele zu erreichen, ist ein schneller Ausbau erneuerbarer Energien unerlässlich. Daher wird die Festlegung eines fairen und anreizenden anzulegenden Wertes als Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele betrachtet. Das Land strebt an, bis 2030 eine Stromversorgung von 100 % aus erneuerbaren Quellen zu erreichen, und der anzulegende Wert spielt dabei eine zentrale Rolle.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der anzulegende Wert eine wichtige Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energien in Österreich ist. Er unterstützt die wirtschaftliche Rentabilität von Erneuerbare-Energien-Anlagen und trägt zur Erreichung der Klimaziele bei. In einem sich verändernden europäischen Energiemarkt bleibt der anzulegende Wert ein entscheidendes Instrument, um den Übergang zu einer nachhaltigen und stabilen Energieversorgung zu fördern.

Power2Market Logo